Erster "Worldwide Day of Genital Autonomy" (7.5): Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES, „MOGiS e.V. – eine Stimme für Betroffene“ und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) laden ein zur Demonstration und Kundgebung
Wann: 7. Mai 2013
Start: 11 Uhr am Kölner Landgericht
Abschluss: 13 Uhr auf dem Roncalli Platz
Informationen unter: genitale-selbstbestimmung.de
Köln, 7. Mai 2013. Ein Jahr nach der Verkündung des richtungsweisenden Urteils in Köln, das erstmals eine nicht-therapeutische Beschneidung eines Jungen als strafbare Körperverletzung bewertete, rufen der Frauenrechtsverein TERRE DES FEMMES, der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V., der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und zahlreiche weitere Organisationen den ersten "Worldwide Day of Genital Autonomy" aus.
Der „Worldwide Day of Genital Autonomy“ fordert den Schutz aller Kinder weltweit unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion vor nichttherapeutischen chirurgischen Eingriffen an ihren Genitalien. Er wird von verschiedenen Aktionen weltweit, unter anderem in den USA und Australien begleitet.
Die Veranstalter fordern die Aufhebung des vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember 2012 verabschiedeten Zwangsbeschneidungserlaubnisge
Dazu Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende TERRE DES FEMMES: „TERRE DES FEMMES geht es als Menschenrechtsorganisation grundsätzlich um die körperliche Unversehrtheit von Kindern als Menschenrecht, das für alle Kinder gleichermaßen gilt, egal welcher Herkunft, Religion und welchen Geschlechts sie sind. Irreversible Eingriffe in die Unversehrtheit von Kindern – mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen – dürfen weder mit Religion noch Tradition gerechtfertigt. Menschenrechte sind unteilbar – auch nicht zwischen Mädchen und Jungen.“
Sammlung von Beiträgen von TERRE DES FEMMES zu "Beschneidung" von Jungen
Christian Bahls, 1. Vorsitzender MOGiS e.V. – eine Stimme für Betroffene, stellt fest: „Es wird deutlich, dass die Debatte um die nicht-therapeutische Vorhautamputation (auch Beschneidung genannt) mit dem Gesetz vom letzten Dezember nicht zur Ruhe kommt. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt es ab, den betroffenen Kindern die Entscheidungshoheit über ein vollständiges Geschlechtsorgan abzuerkennen. Wegen der Tragweite steht eine Entscheidung über nicht-therapeutische chirurgische Eingriffe an den Genitalien nur denjenigen zu, die mit den Folgen leben müssen.“
Alexander Bachl, Sprecher des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. ergänzt: „Es wird entgegen momentaner Verlautbarungen mittelfristig weder rechtlich noch moralisch haltbar sein, im Umfang vergleichbare Eingriffe an weiblichen Genitalien als strafbar, Vorhautamputationen an Jungen hingegen als bewahrenswertes Kulturgut zu deklarieren.“
Reden werden gehalten:
Für Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:
Christian Bahls, 1. Vorsitzender MOGiS e.V. – eine Stimme für Betroffene:
Es wird deutlich, dass die Debatte um die nicht-therapeutische Vorhautamputation (auch Beschneidung genannt) mit dem Gesetz vom Dezember des letzten Jahres nicht zu Ruhe kommt. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt es ab, den betroffenen Kindern die Entscheidunghoheit über ein vollständiges Geschlechtsorgan abzuerkennen. Wegen der Tragweite steht eine Entscheidung über nicht-therapeutische chirurgische Eingriffe an Genitalien nur denjenigen zu, die mit den Folgen leben müssen.
Irmingard Schewe-Gerigk, Vorsitzende TERRE DES FEMMES:
TERRE DES FEMMES geht es als Menschenrechtsorganisation grundsätzlich um die körperliche Unversehrtheit von Kindern als Menschenrecht, das für alle Kinder gleichermaßen gilt, egal welcher Herkunft, Religion und welchen Geschlechts sie sind. Irreversible Eingriffe in die Unversehrtheit von Kindern – mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen – dürfen weder mit Religion noch Tradition gerechtfertigt werden. Menschenrechte sind nicht teilbar – auch nicht zwischen Mädchen und Jungen.
Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte:
Über die Konsequenzen der kompletten Entfernung der Vorhaut kann ein noch nicht sexuell aktives Kind nicht korrekt aufgeklärt und um seine Einwilligung gebeten werden. Auch Eltern können hier ihre Einwilligung nicht stellvertretend für das Kind geben, da der Eingriff medizinisch nicht notwendig ist und die Eltern überhaupt nicht beurteilen können, welche Ansprüche an die Intaktheit seiner Körperoberfläche und seine sexuelle Erfüllung der Junge später hat oder nicht. Eigene Erfahrungen können hier kein Maßstab sein.
Europäische Pädiater kritisieren AAP-Studie zu Beschneidung
Önder Özgeday, Mitglied im Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.:
Dieser Tag soll allen Menschen weltweit eine Stimme geben, die an den Folgen von Genitalverstümmelungen leiden und darüber nicht sprechen können oder es nicht wagen, zu sprechen. Erwachsenenhände haben an Genitalien von Kindern zur Zufriedenstellung eigener Bedürfnisse nichts zu suchen: nichts, niemals und egal aus welchem Grund.
Alexander Bachl, Sprecher des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V:
Zur Vermeidung eines Kulturkampfes akzeptierte der Gesetzgeber mit dem Zwangsbeschneidungserlaubnisgesetz als Kollateralschaden das Leid von hilflosen Kindern verursacht durch die Willkür der Eltern. Dieses Verhalten und die ständig wiederholte Relativierung der Schädlichkeit von Vorhautamputationen sind ein weiterer Tiefschlag für mich und alle anderen negativ Betroffenen.