Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung 2016

7. MAI 2016 - WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY

Kundgebung in Köln am 7.5.2016

Beginn: 10:00 Uhr Landgericht, Luxemburger Str. 101

Zentrale Kundgebung: 11:30 Uhr, Wallrafplatz am WDR-Funkhaus

An diesem Tag jährt sich die Verkündung des KÖLNER URTEILS zum vierten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen und ist inzwischen weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.

Aus diesem Anlass fordern wir:

  • Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität!
  • Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Art. 2 (Schutz vor Diskriminierung), Art. 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Art. 24, Absatz 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche).
  • Rücknahme der gesetzlichen Erlaubnis für nicht-therapeutische Vorhautamputationen ("Beschneidungen") an Jungen in Deutschland, Entschädigungen der Betroffenen für die mit dem Gesetz verlorenen Rechte sowie Bereitstellung von Geldern zur weiteren Erforschung der lebenslangen Folgen.
  • Einen nationalen Aktionsplan zum systematischen und koordinierten Schutz gefährdeter Mädchen.
  • Schutz von Kindern mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen vor medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen und weiteren Eingriffen.
  • Sicherung der psychosozialen Unterstützung Betroffener inkl. einer Verpflichtung der Krankenkassen zur Kostenübernahme.

 

Das Kölner Urteil

Am 7. Mai 2012 bewertete das Kölner Landgericht eine medizinisch nicht indizierte "Beschneidung" an einem nicht einwilligungsfähigen Jungen als rechtswidrig. Dies war nur folgerichtig, denn auch Kindern standen in Deutschland die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung zu. Warum hätten diese Rechte gerade vor dem Intimbereich haltmachen sollen, und dann auch noch exklusiv nur vor dem von Jungen?

Was ist eine sogenannte „Beschneidung“ bei Jungen?

Dieser eigentlich verharmlosende Begriff steht für die Amputation („amputare“: ringsherum abschneiden) der Vorhaut, die den Verlust von durchschnittlich 50 % der gesamten Penishaut und des für sexuelle Empfindungen sensibelsten Teils mit sich bringt und die natürliche Physiologie des Penis sowie dessen Erscheinungsbild irreversibel verändert.

Eine Menschenrechtsverletzung wird per Gesetz Teil der Erziehung

Der Deutsche Bundestag entschied am 12.12.2012 als Reaktion auf das Kölner Urteil in einem Hauruckverfahren: "Beschneidungen" an Jungen aus jeglichem Grunde sind legal. Dies wurde im Recht der sogenannten elterlichen Personensorge festgelegt. Ein völliger Widerspruch zu sämtlichem übrigen gesetzlichen Schutz von Kindern und gleich mehrfacher Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Gemeinsam gegen weibliche Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ist weit verbreitet: Die Praktik wird in 29 Ländern in Sub-Saharaafrika sowie in Süd-, Südost- und Zentralasien durchgeführt. Doch auch in Europa, den USA und Kanada werden Frauen und Mädchen an ihrem Genital verstümmelt. Die Verstümmelung wird üblicherweise bei Mädchen im Alter zwischen 4 und 12 Jahren vorgenommen. Weltweit sind ca. 140 Millionen Mädchen und Frauen betroffen. Davon leben über 700.000 in Europa und 35.000 in Deutschland.

Klassifiziert in vier Formen (von leicht bis extrem), bezeichnet der Begriff der weiblichen Genitalverstümmelung laut WHO alle Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt werden sowie alle sonstigen medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital. Abhängig von Motiven und Art der Beschneidung, führt der Eingriff für die Betroffenen zu gesundheitlichen, physischen, sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Weibliche Genitalverstümmelung wird international als Menschenrechtsverletzung, geschlechtsspezifische Gewalt, Kindesmisshandlung und Körperverletzung bewertet und ist explizit in fast allen Ländern verboten. Dennoch sind allein in Afrika jährlich drei Millionen, in Europa 180.000 und in Deutschland 6.000 Frauen und Mädchen weiterhin gefährdet.

 

Aufklärung führt zum Schutz von Jungen

Die per Gesetz erfolgte Schutzlosstellung von Jungen gegen Vorhautamputationen hat die gesellschaftliche Debatte nicht beenden können. Immer mehr betroffene Männer finden den Mut, über psychische und physische Spätfolgen zu sprechen. Ein interkultureller Dialog zu diesem oft angstbesetzten und tabubehafteten Thema erfährt so laufend neue Impulse und wird besonders in der Medizin zunehmend wahrgenommen. Manche Krankenhäuser führen bereits keine medizinisch nicht indizierten Vorhautentfernungen mehr durch. Stattdessen wird Eltern eine fundierte Aufklärung über die sexualsensorische Funktion der Vorhaut angeboten. Zumal stellt eine beschwerdefreie Vorhautenge im Kindes- und Jugendalter keine Krankheit dar: oft weitet sich die Vorhaut erst unter Einfluss pubertären Wachstums. Bei tatsächlichen Beschwerden helfen in den meisten Fällen nichtoperative Therapien.

Tote und schwerverletzte Jungen in Afrika – die Weltgemeinschaft schweigt

Immer wieder berichten Medien über hunderttausende schwerverletzte und tote Jungen bei rituellen Vorhautamputationen in Afrika. Zudem sehen „Gesundheits“programme auf der Basis höchst umstrittener Studien zur angeblichen HIV-Prävention „Beschneidungen“ an Millionen Afrikanern vor – sogar an Babies und Kindern, durch u.a. UNICEF offen propagiert. Kinderrechte sowie seriöse Aufklärung über Risiken des Eingriffs und effektiven Schutz vor HIV werden offensichtlich als vernachlässigenswert betrachtet (siehe GEO 07/15).

In den USA werden noch immer 50-70% aller neugeborenen Jungen zwangsbeschnitten - zumeist sogar ohne wirksame Betäubung. Doch diese Zahl nimmt beständig ab.

 

Leiden und Trauma von Intersex-Kindern durch Genital-OPs ohne eigene Einwilligung

Ein bis zwei von 1000 Kindern werden mit “atypischen” körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren. Es kommt daraufhin immer wieder zu medizinisch nicht notwendigen, irreversiblen Genitaloperationen und weiteren “Behandlungen”, darunter “vermännlichende” Eingriffe (u.a. “Hypospadiekorrektur”), “verweiblichende” Eingriffe (u.a. Klitoristeilamputation), sterilisierende Eingriffe, Verabreichung von Hormonen, wiederholte unnötige Genitaluntersuchungen, medizinische Zurschaustellung, mangelnde Aufklärung und Schweigegebot.

Seit 20 Jahren protestieren Betroffene öffentlich gegen diese Operationen, die sie als fundamentale Menschenrechtsverletzung, Genitalverstümmelung, als traumatisierend und zerstörerisch für das sexuelle Empfinden beschreiben. Vorwürfe, die auch durch Menschenrechtsgremien bekräftigt werden: Der UN-Kinderrechtsausschuss stufte Intersex-Behandlungen ohne eigene Einwilligung wiederholt als “schädliche Praxis” ein, und der UN-Ausschuss gegen Folter als “unmenschliche Behandlung”, die als Folter einzustufen sei.

Alle pädiatrischen Verbände in Deutschland empfehlen inzwischen, diese Maßnahmen nur noch in einem Alter vorzunehmen, in dem die betroffene Person einwilligungsfähig ist. Die Politik ist gefordert, weitere Impulse gegen die Diskriminierung intersexueller Kinder zu initiieren: jedes Kind darf so aufwachsen, wie es geboren wurde.


Unsere Info-Seite mit weiterführenden Links zu u.a. aktueller Fachliteratur aus Deutschland, der Türkei, den USA u.v.a., Zeugnissen von Betroffenen, Filmen, Aufklärungsbüchern und -broschüren und Vortrags-Videos internationaler Wissenschaftler finden Sie HIER.

 

Hass und Menschenfeindlichkeit: Bei uns keine Chance!

Wir begrüßen jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland und empfinden dieses als Bereicherung unseres Zusammenlebens.

Wir verwahren uns dagegen, dass unser Einsatz für die Rechte aller Kinder auf genitale Selbstbestimmung von einigen Wenigen genutzt wird, um ihren Hass auf religiöse und kulturelle Minderheiten auszuleben.

Wir fordern in diesem Zusammenhang auch alle Protestierenden auf, sich deutlich von Pauschalisierungen und Menschenhass zu distanzieren und immer wieder deutlich zu machen, dass es nur um das Wohl, die körperliche Unversehrtheit und das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung gehen kann.

 

Zum WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY rufen auf:

  

 

 

 

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