Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung 2018

7. MAI 2018 –  WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY  –

6 JAHRE “KÖLNER URTEIL”

Kundgebung in Köln am 7.5.2018

Beginn: 10:30 Uhr Landgericht, Luxemburger Str. 101

Zentrale Kundgebung: 12:00 Uhr, Wallrafplatz am WDR-Funkhaus

An diesem Tag jährt sich die Verkündung des KÖLNER URTEILS zum sechsten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.

Inhaltlicher Schwerpunkt ist in diesem Jahr:

WEIBLICHE GENITALVERSTÜMMELUG IN ASIEN

Dort werden Millionen von Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung. Meist sind diese religiös begründet und werden von medizinischem Personal durchgeführt. Die Verantwortlichen grenzen sich mit Hinweis auf die Form des Eingriffes stark von afrikanischen Praktiken ab. Der 7. Mai sieht genau hin: Denn er steht für „Null-Toleranz“ bei Verletzung von Kinderrecht!

Der „Weltweite Tag der genitalen Selbstbestimmung“ fordert:

  • Verstärkten Einsatz auch gegen sogenannte „weniger invasive“ und medikalisierte Formen weiblicher Genitalverstümmelung (FGM), Schutz der Gefährdeten und Unterstützung für die Betroffenen weltweit.
  • Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Art. 2 (Schutz vor Diskriminierung), Art. 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Art. 24, Absatz 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche).
  • Gesetzesinitiativen weltweit, die den Schutz aller Kinder unabhängig vom Geschlecht vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen vorsehen.
  • Schutz von Kindern mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen vor medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen und weiteren Eingriffen.
  • Sofortiger Stopp der Massenbeschneidungen von Jungen im Rahmen angeblicher HIV-Prävention in afrikanischen Ländern.
  • Öffentliche Forschung und Aufklärung zu den Folgen von nicht-therapeutischen Genitaloperationen an Kindern in ihren unterschiedlichen Formen und sozialen Kontexten. 

Gemeinsam gegen weibliche Genitalverstümmelung: Mädchen in Asien vor FGM schützen

Viel zu wenig ist über weibliche Genitalverstümmelung (FGM) in Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Thailand, Indien, Pakistan, Irak, Iran, Oman, Jemen, Saudi Arabien und den Vereinten Arabischen Emiraten bekannt. Wegen Fällen in der ursprünglich aus Indien und Pakistan stammenden muslimischen Sekte Dawoodi Bohra steht momentan in einem Prozess in den USA eine Ärztin vor Gericht. Wie in Afrika ist die Praxis auch in Asien sehr tabuisiert, wird extrem diskret behandelt und ähnlich „begründet“: so sollen die Mädchen „rein“ sein oder ihre Sexualität kontrolliert werden. Diese Praxis gilt in Asien oft als religiöse Pflicht und wird in Kliniken von Ärzten ausgeführt. Typ I und Typ IV kommen am häufigsten vor. Hier wird entweder die Klitoris(vorhaut) entfernt oder es finden andere Praktiken wie z.B. das Anpieksen der Klitoris, das „Beräuchern“ der Vagina oder ein Abtupfen mit einem Wattebausch statt. In Medienberichten wird bestritten, dass es sich hier um eine Verstümmelung handelt  - was eindeutig den Erklärungen der WHO widerspricht.

Laut WHO beschreibt der Begriff FGM alle Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt werden sowie alle sonstigen medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital. Abhängig von Motiven und Art der Beschneidung, führt der Eingriff zu unterschiedlich starken gesundheitlichen, physischen, sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen. FGM wird international als Menschenrechtsverletzung, geschlechtsspezifische Gewalt, Kindesmisshandlung und Körperverletzung bewertet und ist explizit in fast allen Ländern verboten. Dennoch werden in 30 Ländern in Sub-Saharaafrika sowie in Süd-, Südost- und Zentralasien als auch in Europa, den USA und Kanada Frauen und Mädchen an ihrem Genital verstümmelt. Weltweit gibt es ca. 200 Millionen Betroffene. Davon leben In Europa über 500.000 und in Deutschland 58.000, und allein in Afrika sind jährlich drei Millionen, in Europa 180.000 und in Deutschland 13.000 Frauen und Mädchen weiterhin gefährdet. Die Verstümmelung wird üblicherweise bei Mädchen im Alter zwischen 0 und 14 Jahren vorgenommen.

Aufklärung führt zum Schutz von Jungen

Der eigentlich verharmlosende Begriff „Beschneidung“ steht bei Jungen für die Amputation („amputare“: ringsherum abschneiden) der Vorhaut, die den Verlust von durchschnittlich 50 % der gesamten Penishaut und des für sexuelle Empfindungen sensibelsten Teils mit sich bringt und die natürliche Physiologie des Penis sowie dessen Erscheinungsbild irreversibel verändert. Auch mögliche psychische Spätfolgen sind zunehmend dokumentiert.

Aktuell geht man von ca. 600 Millionen bis 1,2 Milliarden männlichen Betroffenen weltweit aus, beruhend auf Tradition, Religion oder neuerdings höchst fahrlässigen HIV-Präventionsprogrammen in Afrika. Zum Massenphänomen hat sich der Eingriff nur in Kulturen und Gesellschaften entwickelt, wo er an Kindern ausgeführt wird, d.h. ohne mündige und informierte Zustimmung der Person erfolgt, die allein die Durchführung ertragen und für immer mit den Folgen leben muss. Dies gilt vor allem für die USA und Teile Afrikas und Asiens. In der westlichen Welt ist wenig bekannt, dass in Afrika jährlich wahrscheinlich ca. 65 000 Jungen schwerverletzt nachbehandelt werden müssen und mehrere Hundert Jungen dieses Ritual nicht überleben.

Erkrankungen der Vorhaut machen nur in seltenen Fällen eine Vorhautentfernung medizinisch unumgänglich. Eine beschwerdefreie Vorhautenge im Kindes- und Jugendalter ist keine Krankheit. Oft weitet sich die Vorhaut erst in der Pubertät. Bei tatsächlichen Beschwerden helfen in den meisten Fällen nichtoperative Therapien.

Leiden und Trauma von Intersex-Kindern durch Genital-OPs ohne eigene Einwilligung

Ein bis zwei von 1000 Kindern werden mit “atypischen” körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren. Es kommt immer wieder zu frühen Genitaloperationen mit geschlechtsbestimmendem Charakter und zu Hormonbehandlungen vor der Einwilligungsfähigkeit. Die Betroffenen haben später das Gefühl abnorm zu sein und sind in ihrer körperlichen Unversehrtheit ungefragt übergangen worden. 
Alle pädiatrischen Verbände in Deutschland empfehlen inzwischen, diese Maßnahmen nur noch in einem Alter vorzunehmen, in dem die betroffene Person einwilligungsfähig ist. Auch international bewegt sich die fachliche Diskussion teilweise in diese Richtung. Körperliche Integrität und Selbstbestimmung müssen aber vielerorts noch in die Wirklichkeit der Praxis integriert werden.
Seit 20 Jahren protestieren Betroffene öffentlich gegen diese Operationen, die sie als fundamentale Menschenrechtsverletzung, Genitalverstümmelung, als traumatisierend und zerstörerisch für das sexuelle Empfinden beschreiben. Vorwürfe, die auch durch Menschenrechtsgremien wie den UN-Kinderrechtsausschuss bekräftigt werden.

Das Kölner Urteil

Am 7. Mai 2012 bewertete das Kölner Landgericht eine medizinisch nicht indizierte "Beschneidung" an einem nicht einwilligungsfähigen Jungen als rechtswidrig. Dies war nur folgerichtig, denn auch Kindern standen in Deutschland die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung zu. Warum hätten diese Rechte gerade vor dem Intimbereich haltmachen sollen, und dann auch noch exklusiv nur vor dem von Jungen?

Der Deutsche Bundestag entschied am 12.12.2012 als Reaktion auf das Kölner Urteil in einem Hauruckverfahren, dass Eltern aus jeglichem Grunde in eine „Beschneidung“ ihrer Söhne einwilligen können. Ein Widerspruch zu sämtlichem übrigen gesetzlichen Schutz von Kindern und gleich ein mehrfacher Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Unsere Info-Seite mit weiterführenden Links zu u.a. aktueller Fachliteratur aus Deutschland, der Türkei, den USA u.v.a., Zeugnissen von Betroffenen, Filmen, Aufklärungsbüchern und -broschüren und Vortrags-Videos internationaler Wissenschaftler finden Sie HIER.

Hass und Menschenfeindlichkeit: Bei uns keine Chance!

Wir verwahren uns dagegen, wenn unser Einsatz für die Rechte aller Kinder auf genitale Selbstbestimmung von einigen Wenigen genutzt wird, um ihren Hass auf religiöse und kulturelle Minderheiten auszuleben.

Wir fordern in diesem Zusammenhang auch alle Protestierenden auf, sich deutlich von Pauschalisierungen und Menschenhass zu distanzieren und immer wieder deutlich zu machen, dass es nur um das Wohl, die körperliche Unversehrtheit und das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung gehen kann.

 

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