Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung 2020

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie haben wir uns dazu entschlossen, den diesjährigen WWDOGA anders zu feiern als sonst.

Statt der Präsenzveranstaltungen in Köln werden ab dem 4. Mai 2020 Videostatements von zahlreichen Unterstützerorgas veröffentlicht.

Die entsprechende Playlist auf Youtube wird ab diesem Tag freigeschaltet.


7. MAI 2020 – WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY – 8 JAHRE “KÖLNER URTEIL”

Kundgebung in Köln am 09.05.2020

Beginn: 10:30 Uhr Landgericht, Luxemburger Str. 101

Zentrale Kundgebung: 12:00 Uhr, Wallrafplatz am WDR-Funkhaus

An diesem Tag jährt sich die Verkündung des KÖLNER URTEILS zum achten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.

 

Inhaltlicher Schwerpunkt ist in diesem Jahr:

  

Geschichten(n) der Aufklärung zu genitaler Selbstbestimmung

Überlieferte Initiativen zum Schutz von Kindern, selbst über ihre Genitalien entscheiden zu können, gehen teilweise viele Jahrhunderte zurück. Mit der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte sowie schließlich der UN-Kinderrechtskonvention erhielten sie die Grundlage für die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte weltweit. Der WWDOGA schaut zurück, sammelt Zeugnisse und aktiviert Kinderschutz in Gegenwart und Zukunft!

 

Der „Weltweite Tag der genitalen Selbstbestimmung“ fordert:

  • Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Art. 2 (Schutz vor Diskriminierung), Art. 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Art. 24, Absatz 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche).
  • Gesetzesinitiativen weltweit, die den Schutz aller Kinder unabhängig vom Geschlecht vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen vorsehen.
  • Schutz von Kindern mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen vor medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen und weiteren Eingriffen.
  • Sofortiger Stopp der Massenbeschneidungen von Jungen im Rahmen angeblicher HIV-Prävention in afrikanischen Ländern.
  • Öffentliche Forschung und Aufklärung zu den Folgen von nicht-therapeutischen Genitaloperationen an Kindern in ihren unterschiedlichen Formen und sozialen Kontexten.

 

Thema: Geschichten(n) der Aufklärung zu genitaler Selbstbestimmung

Initiativen zur Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) reichen zum Beginn des 20. Jahrhunderts in Afrika zurück. 1984 wurde das Inter-African Committee on Traditional Practises Affecting the Health of Women and Children (IAC) gegründet. Durch den gemeinsamen Einsatz des IAC aus dem Globalen Süden und Frauen- und Menschenrechtsorganisationen aus dem Globalen Norden, wurde FGM zum Thema auf den Konferenzen der UN und nach und nach in mehrere internationale Konventionen zum Menschenrechtsschutz aufgenommen. Die WHO spricht sich seit den 1990er Jahren für eine völlige Abschaffung von FGM aus. Weltweite Aufmerksamkeit erregte schließlich im Jahr 1998 das Buch „Wüstenblume“ des äthiopischen Models Waris Dirie, das auch verfilmt ein großer Erfolg wurde.

Schon im Mittelalter wies der berühmte Rabbiner, Arzt und Philosoph Maimonides auf sexuelle Einschränkungen als zwingende Folge von Vorhautamputationen an Jungen hin. Auf die im 19./20. Jahrhundert erfolgte Medikalisierung und massenhafte Verbreitung von nicht-therapeutischen Vorhautamputationen an Jungen, besonders im angelsächsischen Kulturraum, entwickelt sich seit der Jahrtausendwende eine vermehrt kritische Sicht medizinischer Fachverbände, die zur Bedeutung, Funktion und Entwicklung der männlichen Vorhaut forschen und publizieren. Zunehmend melden sich leidvoll Betroffene weltweit zu Wort.

Intergeschlechtliche Menschen wurden im Altertum in manchen Kulturen als Angehörige eines dritten Geschlechtes oder sogar als Heilige bzw. Orakel verehrt. Hingegen gaben von abrahamitischen Religionen geprägte Gesellschaften weitgehend ein binäres, d.h. auf männlich/weiblich festgelegtes Menschenbild vor. Genital-zuweisende Operationen an intergeschlechtlichen Kleinkindern werden seit den 1990er Jahren durch Betroffene und progressive Mediziner*innen kritisiert. In vielen Ländern wird heute politisch und gesellschaftlich debattiert, Intergeschlechtlichkeit einen eigenen positiven Geschlechtseintrag zu ermöglichen und genitalnormierende Operationen zu verbieten.

 

 

Wann sind Mädchen endlich geschützt?

Laut WHO beschreibt der Begriff der Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) alle Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt werden sowie alle sonstigen medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital. Abhängig von Motiven und Art der Beschneidung, führt der Eingriff für die Betroffenen zu unterschiedlich starken gesundheitlichen, physischen, sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Die Praktik ist in jeglicher Form international als schwere Menschenrechtsverletzung anerkannt und wird dennoch weltweit praktiziert: In 29 Ländern in Sub-Saharaafrika sowie in Süd-, Südost- und Zentralasien als auch in Europa, den USA und Kanada. Besonders in Asien nehmen durch medizinisches Personal ausgeführte Formen zu, die immer wieder in Forderungen nach einer rechtlichen Duldung münden – was eindeutig der WHO widerspräche.

 

 

Auch Jungen gehört ihr Genital allein

Der eigentlich verharmlosende Begriff „Beschneidung“ steht bei Jungen für die Amputation („amputare“: ringsherum abschneiden) der Vorhaut, die den Verlust von durchschnittlich 50 % der gesamten Penishaut und des für sexuelle Empfindungen sensibelsten Teils mit sich bringt und die natürliche Physiologie des Penis sowie dessen Erscheinungsbild irreversibel verändert. Komplikationen sowie physische und psychische Spätfolgen sind zunehmend dokumentiert.

Erkrankungen der Vorhaut machen nur in seltenen Fällen eine Vorhautentfernung medizinisch unumgänglich. Eine beschwerdefreie Vorhautenge im Kindes- und Jugendalter ist keine Krankheit. Oft weitet sich die Vorhaut erst in der Pubertät. Bei tatsächlichen Beschwerden helfen in den meisten Fällen nichtoperative Therapien.

 

 

Leiden und Trauma von Intersex-Kindern durch Genital-OPs ohne eigene Einwilligung

Ein bis zwei von 1000 Kindern werden mit “atypischen” körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren. Es kommt immer wieder zu frühen Genitaloperationen mit geschlechtsbestimmendem Charakter und zu Hormonbehandlungen vor der Einwilligungsfähigkeit. Die Betroffenen haben später das Gefühl abnorm zu sein und sind in ihrer körperlichen Unversehrtheit ungefragt übergangen worden. Alle pädiatrischen Verbände in Deutschland empfehlen inzwischen, diese Maßnahmen nur noch in einem Alter vorzunehmen, in dem die betroffene Person einwilligungsfähig ist. Auch international bewegt sich die fachliche Diskussion teilweise in diese Richtung. Körperliche Integrität und Selbstbestimmung müssen aber vielerorts noch in die Wirklichkeit der Praxis integriert werden. Seit 20 Jahren protestieren Betroffene öffentlich gegen diese Operationen, die sie als fundamentale Menschenrechtsverletzung, Genitalverstümmelung, als traumatisierend und zerstörerisch für das sexuelle Empfinden beschreiben. Vorwürfe, die auch durch Menschenrechtsgremien wie den UN-Kinderrechtsausschuss bekräftigt werden.

 

 

Diskriminierung von transsexuellen Menschen

Trans* Menschen möchten häufig ihre körperlichen Merkmale durch eine Operation an ihr wahres Geschlecht angleichen. Soll aus einem Penis eine Vulva gebildet werden, fehlt ohne die Vorhaut ideales Gewebe in erheblichem Ausmaß.

 

 

Das Kölner Urteil

Am 7. Mai 2012 bewertete das Kölner Landgericht eine medizinisch nicht indizierte "Beschneidung" an einem nicht einwilligungsfähigen Jungen als rechtswidrig. Dies war nur folgerichtig, denn auch Kindern standen in Deutschland die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung zu. Warum hätten diese Rechte gerade vor dem Intimbereich haltmachen sollen, und dann auch noch exklusiv nur vor dem von Jungen?

Der Deutsche Bundestag entschied am 12.12.2012 als Reaktion auf das Kölner Urteil in einem Hauruckverfahren, dass Eltern aus jeglichem Grunde in eine „Beschneidung“ ihrer

Söhne einwilligen können. Ein Widerspruch zu sämtlichem übrigen gesetzlichen Schutz von Kindern und gleich ein mehrfacher Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Unsere Info-Seite mit weiterführenden Links zu u.a. aktueller Fachliteratur aus Deutschland, der Türkei, den USA u.v.a., Zeugnissen von Betroffenen, Filmen, Aufklärungsbüchern und -broschüren und Vortrags-Videos internationaler Wissenschaftler finden Sie HIER.

 

 

Hass und Menschenfeindlichkeit: Bei uns keine Chance!

Wir fordern alle Protestierenden auf, sich deutlich von Pauschalisierungen und Menschenhass zu distanzieren und immer wieder deutlich zu machen, dass es nur um das Wohl, die körperliche Unversehrtheit und das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung gehen kann.

 

 

Zum WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY rufen auf (Stand: 28.02.2020):

 

 

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

[Emailadresse Aufruf

 

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