Alexander Bachl, Sprecher des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.
„Wir von Zwangsbeschneidungen negativ Betroffene feiern den Jahrestag des richtungsweisenden Urteils des Kölner Landgerichts als einen Aufruf für unveräußerliche Rechte aller Kinder weltweit auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung. Dazu gehört selbstverständlich auch das Recht auf unversehrte, heile Geschlechtsorgane! Kinderrechte gehören geschützt - statt dessen werden sie von Erwachsenen zur politischen Verhandlungsmasse degradiert. Erwachsene haben an Genitalien von Kindern zur Zufriedenstellung eigener Bedürfnisse nichts zu suchen – nichts, niemals und egal aus welchem Grund.“
Christa Müller, Vorsitzende von (I)NTACT – Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V.
„Die erzwungene männliche Beschneidung ist wie die weibliche Genitalverstümmelung ein Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Als Menschenrecht muss dieses für Jungen und Mädchen auf der ganzen Welt uneingeschränkt gelten. Weder religiöse, soziale noch kulturelle Überzeugungen dürfen die Amputation der männlichen Vorhaut oder der weiblichen Klitoris und der Schamlippen rechtfertigen. Der in Deutschland eingeführte eigene Straftatbestand zu weiblicher Genitalverstümmelung suggeriert eine trügerische Sicherheit! Solange vergleichbare Amputationsformen an männlichen Kindergenitalien gesetzlich erlaubt und gar ins Erziehungsrecht integriert bleiben, ist auch der Schutz von Mädchen anfechtbar und weltweit nicht zu realisieren. Kinderrechte gibt es nur universell geltend und nicht nach Geschlechtern getrennt.“
Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte BVKJ
"Es geht in dieser Debatte allein um das Grundrecht aller Kinder auf physische und psychische Unversehrtheit, so wie es in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt ist. Auch das Genfer Gelöbnis der Ärzte verbietet ihnen, medizinisch nicht indizierte Eingriffe an Minderjährigen vorzunehmen. Eine Entfernung der Vorhaut ist irreversibel und es gibt im Gegensatz zu den Behauptungen der Verfechter der frühen Beschneidung sehr wohl Betroffene, die unter den Folgen der Beschneidung physisch und psychisch leiden. Ebenso gibt es, wie vielfach dokumentiert, immer wieder Komplikationen bei der Beschneidung, auch wenn sie fachgerecht durch Ärzte erfolgt."
John V. Geisheker, J.D., LL.M., Attorney at Law, Executive Director & General Counsel, DoctorsOpposingCircumcision.org, Seattle, Washington, USA
„Ich übermittle die Grüße und den herzlichen Dank der Mitglieder von Doctors Opposing Circumcision auf der ganzen Welt. Wir begrüßen Ihre Veranstaltung zum Jahrestag des Kölner Urteils, einer dringend benötigten juristischen Entscheidung, die die Rechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und freie Religionswahl betonte, aus vollem Herzen. Wir freuen uns über die anhaltenden Bemühungen unserer europäischen Partner, Kinder vor gesundheitsschädlichen überlieferten Bräuchen und ärztlichen Geschäftsinteressen zu schützen. Vielleicht wird noch zu unseren Lebzeiten der Tag kommen, an dem jedes männliche wie weibliche Kind über unverletzte, normale, gesunde und funktionale Genitalien verfügen darf. Ihre Arbeit trägt dazu bei, die Bewegung für Kinderrechte in den USA zu stärken, wo noch immer EINE MILLION Jungen jedes Jahr Opfer von Genitalreduktion werden. Wir benötigen auch bei uns Ihre Hilfe! Viel Glück und Erfolg Ihnen und Ihren Mitstreitern.“
Marilyn Fayre Milos, RN
Executive Director, National Organization of Circumcision Information Resource Centers (NOCIRC) Co-founder, International Symposia on Genital Autonomy and Children's Rights
www.nocirc.org www.GenitalAutonomy.org www.IntactAmerica.org
„Ich fühle mich durch die Einladung von MOGiS e.V. und pro familia NRW zum Worldwide Day of Genital Autonomy geehrt. Das Kölner Urteil hat die durch Genitalbeschneidung verursachten Schmerzen anerkannt – so wie das Recht das Kindes auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper unabhängig der elterlichen kulturellen oder religiösen Präferenzen. Da ich leider an diesem wichtigen Gedenktag nicht in Köln anwesend sein kann, werde ich mit Ihnen im Geiste feiern und aus der Ferne Ihren Aktionen applaudieren! Das Erinnern an das Kölner Urteil wird zur weiteren Aufklärung über die Wichtigkeit des Respektes vor dem Recht des Kindes auf genitale Autonomie weltweit beitragen. Meine besten Wünsche für eine erfolgreiche Veranstaltung!“
Victor Schiering Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V.
„Die Kölner Richter haben klar gestellt, dass auch Jungen und Männern ein Recht auf heile, unverletzte Geschlechtsorgane zusteht. Die durch den Deutschen Bundestag beschlossene genitale Diskriminierung und von Jungen und Männern hingegen manifestiert ein patriachalisches Männerbild, das auf Tabuisierung von Ängsten, Zwang und dem Ertragen von Verletzung und Schmerz basiert. Betroffene müssen ab sofort das Recht zugesprochen bekommen, später, wenn sie unter den Folgen einer ohne ihr Einverständis erfolgten nichttherapeutischen oder medizinisch falsch indizierten Vorhautamputation leiden, Ansprüche gegen diejenigen zu erwirken, die diese Eingriffe veranlasst haben. Das Ziel kann aber nur sein, dass gemäß der UN-Kinderrechtskonvention endlich alle Kinder gleich in ihrer körperlichen und sexuellen Integrität geschützt werden.“
Dr. Jérôme Segal (Universität Wien und Paris-Sorbonne)
„Leider hat man sich bereitwillig gezeigt, im Namen einer angeblichen Toleranz und Weltoffenheit universelle Kinderrechte in Frage zu stellen. Das notwendige Erinnern an die unbeschreiblichen in deutschem Namen begangenen Verbrechen darf niemals auf Kosten der Rechte der Kinder von heute betrieben werden!“
Dr. Christoph Kupferschmid – Vorstand BVKJ - Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und DAKJ – Deutsche Akademie für Kinder und Jugendmedizin
„Die Vorhaut erfüllt Körperfunktionen, die nach der Beschneidung unwiederbringlich verloren sind. Hierüber sollten Eltern nicht ohne medizinische Gründe entscheiden dürfen. Auch in Deutschland werden jedes Jahr kleine Jungen durch Beschneidungen, die nicht notwendig sind, in Gefahr gebracht oder dauerhaft geschädigt.“